Rückblicke auf die Frühlings-Session 2025

Rückblick Frühlings-Session 2025

Die FMCH hatte sich im Vorfeld der Parlamentssession für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ausgesprochen, die vorsieht, dass die Tarife für Laboranalysen künftig zwischen den Tarifpartnern und nicht mehr vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) festgelegt werden sollen. Diese Empfehlung wurde abgegeben, da die FMCH überzeugt ist, dass diese Änderung eine effizientere Tarifgestaltung und eine schnellere Anpassung an innovative Analyseverfahren ermöglicht. In der diesjährigen Frühlingssession des Parlaments wurde diese Vorlage nun behandelt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage zu, der Ständerat dagegen. Die Befürworter im Nationalrat argumentierten, dass diese Änderung zu tieferen Preisen führen und innovative Verfahren begünstigen würde. Die Gegner warnten hingegen vor hohen Kosten, administrativen Hürden und möglichen Versorgungslücken. Die FMCH begrüsst die Zustimmung des Nationalrats, da sie ihre Unterstützung für die Tarifpartnerschaft und eine flexiblere Tarifgestaltung bestätigt sieht. Die FMCH wird nun den weiteren Verlauf im Ständerat beobachten und sich weiterhin für eine transparente und effiziente Tarifgestaltung im Bereich der Laboranalysen einsetzen. Die FMCH ist weiterhin der Meinung, dass die Tarifpartner in der Lage sind, faire und effiziente Tarife auszuhandeln, die sowohl den Interessen der Leistungserbringer als auch der Versicherten dienen. Es ist jedoch wichtig, dass bei der Umsetzung der Gesetzesänderung die Bedenken hinsichtlich administrativer Hürden und Versorgungslücken berücksichtigt werden.
Eingereichter Text: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Verhandlung der Tarife der Analysenliste)
Gegenstand: Eintreten
Bedeutung Ja: Antrag der Mehrheit (Eintreten)
Bedeutung Nein: Antrag der Minderheit Rumy (Nichteintreten)
Name Ja Nein
Total 119 67
 
Die FMCH setzte sich dafür ein, dass Ärzte nicht gezwungen werden, sich in Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu organisieren. Wir argumentierten, dass bestehende Strukturen ausreichen und neue Netzwerke die Kosten erhöhen könnten. Parlamentsentscheid zur Netzwerkteilnahme Das Parlament folgte unserer Empfehlung. Der Nationalrat lehnte die Netzwerke als neue Leistungserbringer ab, und der Ständerat schloss sich an. Stattdessen sollen bestehende Regelungen angepasst werden. Tarifautonomie und TARMED-Obergrenze Wir befürworteten die Beibehaltung der Tarifautonomie und lehnten staatliche Obergrenzen für Tarife ab. Das Parlament entschied jedoch anders und beschloss, Höchstgrenzen festzulegen. Ausblick und Folgemassnahmen Die FMCH wird die Umsetzung dieser Entscheidungen genau beobachten. *Wir setzen uns weiterhin für transparente und faire Tarife ein, die sowohl Ärzte als auch Patienten berücksichtigen.
Eingereichter Text: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Gegenstand: Rückweisung – Abstimmung über Minderheit Weichelt
Bedeutung Ja: Antrag der Mehrheit (keine Rückweisung)
Bedeutung Nein: Antrag der Minderheit Weichelt (Rückweisung an den Bundesrat)
Name Ja Nein
Total 156 23
 

Die FMCH hat die parlamentarische Diskussion um eine Motion aufmerksam verfolgt, die die Beibehaltung der Notfallpauschale forderte, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Motionär zog sie zurück, nachdem eine Einigung in der Tariforganisation erzielt werden konnte. Die FMCH nimmt die Einigung der FMH mit prio.swiss zur Kenntnis und gratuliert zur Wahrung der Tarfipartnerschaft und der zielorientierten Arbeit.

Mit der Motion Germann (24.4067) wurde gefordert, dass die Tarifstruktur für ambulante Pauschalen bis spätestens 1. Januar 2026 unter Einbezug der medizinischen Fachgesellschaften überarbeitet wird. In der Motion wurde argumentiert , dass die bisherigen Pauschalen ohne ausreichende Berücksichtigung ärztlicher Expertise entwickelt wurden und in ihrer aktuellen Form praxisuntauglich seien. Zudem sollte ein ärztliches Begleitgremium zur Unterstützung der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) aufgebaut werden. Die FMCH betonte die Notwendigkeit, dass ambulante Pauschalen medizinischen Kriterien entsprechen müssen. In der Frühlingssession 2025 hat der Ständerat die Motion jedoch abgelehnt. Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen und argumentiert, dass die Tarifpartner (FMH, H+, Santésuisse, Curafutura) bereits einen Gesamtstrukturvertrag unterzeichnet hätten und die FMH die gesamte Ärzteschaft vertrete. Zudem wurde argumentiert, dass die Einsetzung eines zusätzlichen Begleitgremiums einen Eingriff in die Tarifpartnerschaft darstellen würde. Trotz der Ablehnung der Motion durch den Ständerat, betonte die Bundesrätin Baume-Schneider, dass die ambulanten Pauschalen überarbeitet werden müssen und dass die Tarifpartner einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen unterzeichnet haben. Der Vertrag sehe vor, dass die Anzahl der Pauschalen reduziert und deren Homogenität verbessert wird. Die FMCH wird nun die Überarbeitung der ambulanten Pauschalen genau verfolgen. Sie wird weiterhin darauf achten, dass die medizinische Expertise in den Prozess einfliesst und die Tarife praxisnah und sachgerecht gestaltet werden. *Die FMCH wird sich auch weiterhin für eine transparente und faire Tarifgestaltung einsetzen, die sowohl die Interessen der Ärzte als auch der Patienten berücksichtigt.
Name Ja Nein
Total 15 25
 

Die FMCH unterstützte die Motion (Bircher) Graber (23.4527), die eine kostenneutrale Einführung neuer ambulanter Tarifstrukturen fordert. Die FMCH betonte, dass die Kostenneutralität von der OAAT
sichergestellt werden müsse, und der Bundesrat hatte bereits ähnliche Aussagen getroffen.

In der Frühlingssession 2025 nahm der Ständerat die Motion an. Die Diskussion im Ständerat bestätigte, dass sowohl der Bundesrat, als auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates die Kostenneutralität bei der Einführung neuer Tarifmodelle als zentral betrachten. Analysen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hatten gezeigt, dass die Kostenneutralität nicht gewährleistet ist, weshalb der Bundesrat klare Vorgaben zur statischen und dynamischen Kostenneutralität gemacht hat.

Die FMCH begrüsst die Annahme der Motion und wird deren Umsetzung verfolgen.

Die FMCH hatte sich gegen die Motion Hegglin (23.4088) ausgesprochen, die eine Lockerung des Vertragszwangs im KVG forderte. Die FMCH argumentierte, dass die freie Arztwahl in der Schweiz erhalten bleiben müsse und eine Lockerung des Vertragszwangs die Qualität der medizinischen Versorgung gefährden würde. Zudem würde dies die Wahlfreiheit der Patienten einschränken, da Versicherer wirtschaftliche Kriterien über medizinische stellen könnten. In der Frühlingssession 2025 hat der Nationalrat die Motion jedoch angenommen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) befürwortete die Lockerung des Vertragszwangs, um Einsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen und den Wettbewerb zu fördern. Die Minderheit und der Bundesrat warnten hingegen vor einer Einschränkung der Patientenwahl und einer möglichen Verschlechterung der Versorgungsqualität. Die FMCH bedauert die Entscheidung des Nationalrats, da sie ihre Bedenken hinsichtlich der Patientenwahl und der Qualität der medizinischen Versorgung bestätigt sieht. Die FMCH wird die weiteren Entwicklungen abwarten und sich weiterhin für eine freie Arztwahl und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung einsetzen.
Eingereichter Text:
Gegenstand:
Bedeutung Ja: Antrag der Mehrheit (Annahme der Motion)
Bedeutung Nein: Antrag der Minderheit Crottaz und des Bundesrates (Ablehnung der Motion)
Name Ja Nein
Total 113 72

Die FMCH hatte dem Parlament empfohlen, die Zentralisierung medizinischer Leistungen, die nicht hochspezialisiert sind, zu stoppen und die Kantone zu verpflichten, die rechtzeitige Zugänglichkeit zu medizinischer Versorgung sicherzustellen. Zudem sollte eine klarere Definition hochspezialisierter medizinischer Bereiche erfolgen, um regionale Strukturen zu erhalten und die Patientenversorgung nicht zu gefährden.

Die Motion wurde jedoch zurückgezogen. In der Diskussion wurde betont, dass die aktuelle Praxis der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) bereits eine bedarfsgerechte Planung gewährleistet und die Bedenken des Motionärs, Martin Schmid, entkräftet wurden. Ein externes Gutachten bestätigte, dass die Ziele der HSM-Planung erreicht werden und die Kriterien angemessen sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die politische Dimension durch die Zusammensetzung des HSM-Beschlussorgans und die Möglichkeit zur Vernehmlassung ausreichend berücksichtigt wird.

Die FMCH wird die Umsetzung der IVHSM weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls weitere Massnahmen ergreifen, um die Interessen ihrer Mitglieder einzubringen und die Patientenversorgung sicherzustellen.



Die FMCH hatte dem Parlament empfohlen, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Ausbildung von ausreichend Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz sicherstellt, insbesondere im Bereich der Hausarztmedizin. Dabei sollte auch die Berücksichtigung spezialisierter Fachrichtungen gewährleistet und eine interdisziplinäre Medizin gefördert werden. Das Parlament hat die Motion angenommen. In der Diskussion wurde die Dringlichkeit des Ärztemangels betont (insbesondere in ländlichen Regionen) und die Notwendigkeit, Massnahmen zu ergreifen, um die zukünftige medizinische Versorgung sicherzustellen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits verschiedene Initiativen laufen, um die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu fördern, und dass die Motion dazu beitragen kann, diese Bemühungen zu koordinieren. Die Entscheidung des Parlaments, die Motion anzunehmen, deutet darauf hin, dass es die Bedenken der FMCH hinsichtlich des Ärztemangels teilt und die Notwendigkeit sieht, Massnahmen zur Behebung zu ergreifen. Das Parlament anerkennt die Bedeutung einer umfassenden Förderung des medizinischen Nachwuchses, um den zukünftigen Bedarf in allen Bereichen der Medizin zu decken. Die FMCH kann diese Entscheidung als Erfolg werten, da ihre Forderung nach einer Erhöhung der Aus- und Weiterbildungsplätze in der Humanmedizin und einer umfassenden Förderung des medizinischen Nachwuchses vom Parlament unterstützt wird.
Eingereichter Text:
Gegenstand:
Bedeutung Ja: Annahme der Motion
Bedeutung Nein: Ablehnung der Motion
Name Ja Nein
Total 97 91
Die FMCH hatte gefordert, dass der Zulassungsstopp für ausländische Ärztinnen und Ärzte gelockert werden soll, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Dabei schlug sie vor, dass Kantone in Unterversorgungssituationen die Möglichkeit haben sollten, qualifizierte ausländische Ärzte unter klaren Qualitätskriterien zuzulassen. Das Parlament hat die Standesinitiative des Kanton Wallis jedoch abgelehnt. Die Mehrheit des Parlaments argumentierte, dass die bestehenden Zulassungsbeschränkungen die Qualität der ärztlichen Versorgung sicherstellen sollen und eine Lockerung zu einem Überangebot in einigen Kantonen führen könnte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bereits Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen bestehen. Für die FMCH steht fest, dass ausländische Ärzte nur unter strenger Überprüfung der vereinbarten Qualitätskriterien zugelassen werden drüfen. Die FMCH wird weiterhin auf die Dringlichkeit des Ärztemangels hinweisen und sich für Lösungen einsetzen, die eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherstellen.
Eingereichter Text:
Gegenstand:
Bedeutung Ja: Antrag der Mehrheit (keine Folge geben)
Bedeutung Nein: Antrag der Minderheit Crottaz (Folge geben)
Name Ja Nein
Total 163 18
 

Die Katonale Initiative von Basel-Landschaft wurde in beiden Räten abgeschrieben. Durch das Projekt DigiSanté ist das BAG bereits dazu aufgefordert, die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen voranzutreiben. Die FMCH unterstützt natürlich die Digitalisierungsbestrebungen, weist allerdings darauf hin, dass jegliche Art von Digitalisierung immense finanzielle Ressourcen benötigt.