Plenarversammlung

Plenarversammlung

Die Plenarversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Plenarversammlung findet einmal jährlich statt. Die Mitglieder der FMCH entsenden in der Regel die Präsidentin / den Präsidenten und maximal zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter in die Plenarversammlung. Die Plenarversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Beschluss über das Jahresbudget
  • Genehmigung des Jahresberichts und der vom Vorstand vorgeschlagenen Zielsetzungen, der Strategie und des Jahresprogramms
  • Wahl des Präsidenten, Vizepräsidenten und der Vorstandsmitglieder der FMCH
  • Wahl des Generalsekretärs und der Revisionsstelle
  • Genehmigung von Geschäftsreglementen
  • Behandlung von Anträgen der Mitglieder und von Geschäften, welche durch den Vorstand unterbreitet werden
Bei Beschlüssen und Wahlen gilt die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.