Plenarversammlung
Die Plenarversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Plenarversammlung findet einmal jährlich statt.
Die Mitglieder der FMCH entsenden in der Regel die Präsidentin / den Präsidenten und maximal zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter in die Plenarversammlung.
Die Plenarversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschluss über das Jahresbudget
- Genehmigung des Jahresberichts und der vom Vorstand vorgeschlagenen Zielsetzungen, der Strategie und des Jahresprogramms
- Wahl des Präsidenten, Vizepräsidenten und der Vorstandsmitglieder der FMCH
- Wahl des Generalsekretärs und der Revisionsstelle
- Genehmigung von Geschäftsreglementen
- Behandlung von Anträgen der Mitglieder und von Geschäften, welche durch den Vorstand unterbreitet werden