Vorstand
Der Vorstand besteht jeweils aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und aus minimal vier, maximal sechs Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand ist für alle Belange der FMCH zuständig, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Der Präsident, die Vizepräsidenten und die weiteren Vorstandsmitglieder werden von der Plenarversammlung für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Sie können wiedergewählt werden.
Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins gemäss Statuten und Geschäftsreglement. Er kann weitere Exekutivorgane (ständige Ressorts mit Kommissionen sowie Arbeitsgruppen für Einzelfragen) einsetzen. Er erlässt die notwendigen Reglemente.
Der Vorstand legt der Plenarversammlung jährlich einen Jahresbericht und die Jahresrechnung vor. Er berät die Strategie der Legislaturperiode, das Programm und das Budget des nächsten Geschäftsjahres mit dem Delegiertenrat und legt diese der Plenarversammlung zur Genehmigung vor.
Der Vorstand tagt so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber viermal im Jahr. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen nach Möglichkeit im Konsens. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, Stichentscheid hat der Präsident.