Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet.
eingereichte Vernehmlassungen der FMCH
2025
Die Vorlage will eine Offenlegungspflicht für Leistungserbringer in Spitälern und Praxen einführen. Dabei sollen sämtiche wirtschaftlichen Verflechtungen mit Heilmittelherstellern und -vertreibern öffentlich gemacht werden. Die FMCH lehnt die vorgeschlagenen Änderungen vollumfänglich ab, da sie einen erheblichen administrativen Mehraufwand ohne erkennbaren Mehrwert verursachen.
Die geforderte Transparenz ist bereits durch Artikel 55 und 56 HMG sowie die Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) und die SAMW-Richtlinien etabliert. Statt neue Regeln zu schaffen, sollen zuerst die bestehenden konsequent umgesetzt werden. Eine Erweiterung der Vorgaben wird als obsolet betrachtet.
Zudem ist der Erkenntnisgewinn für Patienten fraglich, da relevante wirtschaftliche Verflechtungen bereits heute öffentlich zugänglich sind. Die vorgeschlagene Sanktionierung vorsätzlicher Verstösse mit Bussen von bis zu 50’000 CHF wird als unverhältnismässig erachtet, insbesondere da die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit komplex ist und für die Kontrolle seitens Spitäler und Praxen Ressourcen bindet, die eine Erfüllung ihrer Kernaufgaben verunmöglicht.
Die FMCH übte Kritik an der vorgeschlagenen Vorlage zu Kosten- und Qualitätszielen. Sie sieht die für die allgemeine Kostendämpfung essenzielle Ambulantisierung gefährdet, da zu strikte Kostenziele, insbesondere für ambulante Behandlungen, die erforderliche Leistungserbringung behindern könnten. Die FMCH fordert, dass bei potenziellen Zielkonflikten Qualitätsvorgaben und die AVOS-Liste klar Vorrang vor den Kostenzielen erhalten müssen.
Die FMCH betonte, dass die Wirtschaftlichkeit von Tarifen ganzheitlich betrachtet werden sollte, wobei Behandlungsqualität ebenso stark wie Kosten zu berücksichtigen ist. Eine übermässige Fokussierung auf Einzelkosten ist nicht zielführend. Die FMCH regt an, die Vorlage um konkrete Definitionen und Indikatoren für Behandlungsqualität zu ergänzen und eine Priorisierung von Qualität, AVOS-Liste und Kosten auf Verordnungsebene festzulegen, da die Qualitätsziele in der aktuellen Vorlage unzureichend behandelt werden.
Des Weiteren fordert die FMCH eine Erhöhung der Anzahl der Vertreter von Leistungserbringern in der Eidgenössischen Kommission für Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ), um eine umfassende Fachkompetenz und Abstützung zu gewährleisten.