Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen
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Mitglider der Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen
Beispiele für nicht praxistaugliche Pauschalen
Fallgruppe V1.1
Bezeichnung V1.1
Untauglichkeitsbeschrieb
C03.05Z
Spaltchirurgie: Restlochverschluss u. Operative Korrektur v. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
Dies umfasst eine sehr heterogene Vielzahl von Eingriffen. Nur die aller einfachsten können ambulant gemacht werden. Diese sollten nicht in dieser Liste erscheinen.
C03.10A
Eingriffe an Nasenhöhle u. Nasennebenhöhlen
Diese allumfassende Pauschale umfasst Kleinsteingriffe in der Nase mit Oberflächenanästhesie wie auch langdauernde Kieferhöhlenoperationen in Intubationsnarkose.
C03.15B / C03.15C
Kombinierte Ösophago- u. Bronchoskopie / Laryngoskopie mit Ösophago- od. Bronchoskopie
In ca. 50 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.
C03.15A
Chir. Eingriffe am Hals
Ein Sammelsurium an Eingriffen von medianen Halszysten bis zur einfachen Wundversorgung, welche nie in einer Pauschale zusammengefasst werden können.
C03.25B
Sonstige Eingriffe an der Ohrmuschel bds. / Chir. Massnahmen an Haut, grossfl. od. Wundversorgung mit CT/MRI, mit Plexus-Anästhesie, od. Haut-Lappenhebung u. sonstige Eingriffe an Hautlappen
In ca. 90 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.
C08.00A
Amputation mit Anästhesie d. Anästhesist/in
Je nach Art der Amputation ist eine solche ohnehin nicht ambulant möglich, aufwändig, risikoreich, auch sind Amputationen nicht selten bei polymorbiden Patientinnen oder Patienten nötig, was die Komplexität erhöht und ein ambulantes Setup nicht ermöglicht.
C08.33B
OSME an Tibia, Patella, Clavicula, Scapula od. Becken/ISG
Eine Metallentfernung an der Clavicula ist ambulant möglich und wird auch heute in der überwiegenden Zahl der Fälle ambulant vorgenommen. Die Entfernung aber von Platten und Schrauben zum Beispiel im Beckenbereich ist eine anders zu gewichtende Operation. Diese Pauschale ist inhomogen in Bezug auf medizinische Anforderung, den Eingriff durchzuführen, die hierfür benötigte Zeit, das inhärente perioperative Risiko, den Bedarf an Instrumentarium, Lagerung des Patienten oder Patientin.
C09.50A / C09.50B
Minimalinvasiv stereotaktische Eingriffe an Mamma / Minimalinvasiv vakuumassistierte Eingriffe an Mamma
In ca. 30 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.
C11.72Z
Meatotomie
Meatotomie, wird bei Meatusstenosen gemacht, welche aber unter C11.30Z zu einem rund 1.7 höheren KG fallen.
C12.03A / C12.50A
Zirkumzision, offene Biopsie am Penis, Eingriffe bei Paraphimose u. sonstige Eingriffe am männl. Genital mit Anästhesie d. Anästhesist/in / Eingriffe bei Präputialadhäsionen od. Frenulotomie mit Anästhesie d. Anästhesist/in
Es ist mit der täglichen Erfahrung schwierig nachzuvollziehen, weshalb die Unterschiede im Kostengewicht nur 1.2 (5.854 gegenüber 4.631) betragen sollen. Der chirurgische Aufwand für zweiteres ist verschwinden klein, für ersteres auch nicht riesig aber doch bedeutend grösser.
C12.10A / C12.10B
Eingriffe bei Kryptorchismus od. Eingriffe bei Varikozele (offen, bds.) / Eingriffe bei Kryptorchismus, Eingriffe bei Varikozele (offen) od. Orchiektomie/Epididymektomie
Das sind zwei total verschiedene Eingriffe, welche nie unter die selbe Pauschale fallen können.
C13.21Z
Fraktionierte Curettage
Gebärmutterausschabung; geht es darum, Gebärmutterkrebs auszuschliessen oder zu verifizieren. Falls die pathologische Untersuchung des ausgeschabten Gewebes keinen schwierigen oder komplexen Befund ergibt, kostet sie im TARMED 250 CHF. Falls sie einen Krebs ergibt, müssen vor Therapiebeginn an diesem Krebs am ausgeschabten Gewebe pathologische Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Zusatzuntersuchungen bestimmt, wie die betroffene Frau individuell weiter behandelt werden muss. Bei diesen Zusatzuntersuchungen handelt es sich um teure molekularpathologische Genanalysen (sog. NGS, Next generation sequencing), die im Einzelleistungstarif TARMED 2’000 bis 3’000 CHF und im TARDOC voraussichtlich 1’600 bis 3’300 CHF kosten.
C14.40B
Äussere Wendung od. Entf. v. Zervix-Cerclage
Ein krasses Beispiel, wie zwei völlig unterschiedliche Prozeduren in einer Pauschale vereinigt werden, finden sich bei den geburtshilflichen Eingriffen an der Cervix. Bei einer äusseren Wendung, die durchschnittlich eine Stunde dauert, wird des Kindes wegen immer OP und Anästhesiebereitschaft erstellt, für die fünf bis zehnminütige Cerclagenentfernung wird keine Anästhesie benötigt.
C22.00B
Sonstige chir. Behandlung bei Verbrennungen
Auch dies ist ein sehr heterogenes Gebiet. Von einer Fingerbeere, welcher in die Geburtstagstorten-Kerze gehalten wurde, bis zu einer Verbrühung der ganzen Brust und des Bauchs fällt alles darunter. Es ist schlicht unmöglich, dies alles in einer einzigen Pauschale abzubilden.