Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen

Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen

Mitglider der Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen

SGA - Schweizerische Gesellschaft für Angiologie
SSAPM - Schweizer Gesellschaft für Anästhesiologie und Perioperative Medizin
SGC - Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie
SGDV - Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie
SGG - Schweizerische Gesellschaft für Gefässchirurgie
SGGG - Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
SGH - Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
SGKC - Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie
SGMKG - Schweizerische Gesellschaft für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie
SGNC - Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie
SGORL - Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie
swiss orthopaedics
SGS - Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie
SGT - Schweizerische Gesellschaft für Thoraxchirurgie
SGU - Schweizerische Gesellschaft für Urologie
BBV + - Berner Belegärzte-Vereinigung +
BSOC - Berufsverband der Schweizer Ophthalmochirurgie
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
SGP - Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie
SGNM - Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin
SGG - Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie
SGR - Schweizerische Gesellschaft für Radiologie
SOG - Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft
SGNR - Schweizerische Gesellschaft für Neuroradiologie
SGUM - Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
SGZ - Schweizerische Gesellschaft für Zytologie
SGPath - Schweizerische Gesellschaft für Pathologie

Beispiele für nicht praxistaugliche Pauschalen

Fallgruppe  V1.1
Bezeichnung V1.1
Untauglichkeitsbeschrieb

C03.05Z

Spaltchirurgie: Restlochverschluss u. Operative Korrektur v. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte

Dies umfasst eine sehr heterogene Vielzahl von Eingriffen. Nur die aller einfachsten können ambulant gemacht werden. Diese sollten nicht in dieser Liste erscheinen.

C03.10A

Eingriffe an Nasenhöhle u. Nasennebenhöhlen

Diese allumfassende Pauschale umfasst Kleinsteingriffe in der Nase mit Oberflächenanästhesie wie auch langdauernde Kieferhöhlenoperationen in Intubationsnarkose.

C03.15B / C03.15C

Kombinierte Ösophago- u. Bronchoskopie / Laryngoskopie mit Ösophago- od. Bronchoskopie

In ca. 50 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.

C03.15A

Chir. Eingriffe am Hals

Ein Sammelsurium an Eingriffen von medianen Halszysten bis zur einfachen Wundversorgung, welche nie in einer Pauschale zusammengefasst werden können.

C03.25B

Sonstige Eingriffe an der Ohrmuschel bds. / Chir. Massnahmen an Haut, grossfl. od. Wundversorgung mit CT/MRI, mit Plexus-Anästhesie, od. Haut-Lappenhebung u. sonstige Eingriffe an Hautlappen

In ca. 90 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.

C08.00A

Amputation mit Anästhesie d. Anästhesist/in

Je nach Art der Amputation ist eine solche ohnehin nicht ambulant möglich, aufwändig, risikoreich, auch sind Amputationen nicht selten bei polymorbiden Patientinnen oder Patienten nötig, was die Komplexität erhöht und ein ambulantes Setup nicht ermöglicht.

C08.33B

OSME an Tibia, Patella, Clavicula, Scapula od. Becken/ISG

Eine Metallentfernung an der Clavicula ist ambulant möglich und wird auch heute in der überwiegenden Zahl der Fälle ambulant vorgenommen. Die Entfernung aber von Platten und Schrauben zum Beispiel im Beckenbereich ist eine anders zu gewichtende Operation. Diese Pauschale ist inhomogen in Bezug auf medizinische Anforderung, den Eingriff durchzuführen, die hierfür benötigte Zeit, das inhärente perioperative Risiko, den Bedarf an Instrumentarium, Lagerung des Patienten oder Patientin.

C09.50A / C09.50B

Minimalinvasiv stereotaktische Eingriffe an Mamma / Minimalinvasiv vakuumassistierte Eingriffe an Mamma

 

In ca. 30 % der Fälle wird in dieser Pauschale bei pathologischen Untersuchungen ein Krebs festgestellt. Dies fordert weitere teure molekularpathologische Genanalysen, welche zwingend vor einer Behandlung durchgeführt werden müssen.

C11.72Z

Meatotomie

Meatotomie, wird bei Meatusstenosen gemacht, welche aber unter C11.30Z zu einem rund 1.7 höheren KG fallen.

C12.03A / C12.50A

Zirkumzision, offene Biopsie am Penis, Eingriffe bei Paraphimose u. sonstige Eingriffe am männl. Genital mit Anästhesie d. Anästhesist/in / Eingriffe bei Präputialadhäsionen od. Frenulotomie mit Anästhesie d. Anästhesist/in

Es ist mit der täglichen Erfahrung schwierig nachzuvollziehen, weshalb die Unterschiede im Kostengewicht nur 1.2 (5.854 gegenüber 4.631) betragen sollen. Der chirurgische Aufwand für zweiteres ist verschwinden klein, für ersteres auch nicht riesig aber doch bedeutend grösser.

C12.10A / C12.10B

 

Eingriffe bei Kryptorchismus od. Eingriffe bei Varikozele (offen, bds.) / Eingriffe bei Kryptorchismus, Eingriffe bei Varikozele (offen) od. Orchiektomie/Epididymektomie

Das sind zwei total verschiedene Eingriffe, welche nie unter die selbe Pauschale fallen können.

C13.21Z

Fraktionierte Curettage

 

Gebärmutterausschabung; geht es darum, Gebärmutterkrebs auszuschliessen oder zu verifizieren. Falls die pathologische Untersuchung des ausgeschabten Gewebes keinen schwierigen oder komplexen Befund ergibt, kostet sie im TARMED 250 CHF. Falls sie einen Krebs ergibt, müssen vor Therapiebeginn an diesem Krebs am ausgeschabten Gewebe pathologische Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Zusatzuntersuchungen bestimmt, wie die betroffene Frau individuell weiter behandelt werden muss. Bei diesen Zusatzuntersuchungen handelt es sich um teure molekularpathologische Genanalysen (sog. NGS, Next generation sequencing), die im Einzelleistungstarif TARMED 2’000 bis 3’000 CHF und im TARDOC voraussichtlich 1’600 bis 3’300 CHF kosten.

C14.40B

Äussere Wendung od. Entf. v. Zervix-Cerclage

Ein krasses Beispiel, wie zwei völlig unterschiedliche Prozeduren in einer Pauschale vereinigt werden, finden sich bei den geburtshilflichen Eingriffen an der Cervix. Bei einer äusseren Wendung, die durchschnittlich eine Stunde dauert, wird des Kindes wegen immer OP und Anästhesiebereitschaft erstellt, für die fünf bis zehnminütige Cerclagenentfernung wird keine Anästhesie benötigt.

C22.00B

Sonstige chir. Behandlung bei Verbrennungen

Auch dies ist ein sehr heterogenes Gebiet. Von einer Fingerbeere, welcher in die Geburtstagstorten-Kerze gehalten wurde, bis zu einer Verbrühung der ganzen Brust und des Bauchs fällt alles darunter. Es ist schlicht unmöglich, dies alles in einer einzigen Pauschale abzubilden.