Nach dem medialen Auftritt der FMCH gemeinsam mit der "Allianz für sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen" wurden Stimmen in der Politik und der Bevölkerung laut, welche unsere Argumentation teilen. Diese gemeinsame Arbeit hat dazu geführt, dass die FMH gemeinsam mit der OAAT AG Übergangsbestimmungen verhandeln konnte, welche eine Überarbeitung der ambulanten Pauschalen unter Einbezug medizinischer Expertise vorsehen.
Diese Übergangsbestimmungen - von den Tarifpartnern angenommen - zeigen dem Bundesrat unmissverständlich auf, dass das Tarifsystem bezüglich der ambulanten Pauschalen so nicht einführungsreif ist. Die vorliegenden ambulanten Pauschalen gefährden die Qualität der ambulanten Versorgung. Daher ist eine rasche Überarbeitung dringend notwendig.
Die FMCH steht für praxistaugliche Pauschalen ein und beweist laufend, wie viel medizinische Expertise vorhanden ist - welche in den vorliegenden Pauschalen fehlt. Deshalb müssen sich die FMCH und die Fachgesellschaften ab sofort konstruktiv und direkt bei der Verbesserung der Pauschalen einbringen können. Die FMCH hat in zahlreichen Schreiben angekündigt, an einem praxistauglichen Tarifsystem mitwirken zu wollen.
Der Bundesrat muss sicherstellen, dass genau diese medizinische Expertise adäquat in die Überarbeitung der ambulanten Pauschalen einfliesst und über diese Zusammenarbeit KVG-konforme Pauschalen entstehen.
Der Bundesrat als Bewilligungsbehörde hat sicherzustellen, dass die mit der Ausarbeitung der Pauschalen beauftragte OAAT AG nun mit ihrer Organisation rasch die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft, damit eine gemeinsame und direkte Zusammenarbeit in ein taugliches Pauschalenwerk mündet. Unsere Mitglieder müssen sich rechtzeitig auf die anstehende Arbeit vorbereiten können. |