Rückblick Herbst-Session 2024
Po. 24.3029 und Mo. 23.3814 Interkantonale Spitalplanung
Das Postulat 24.3029 fordert den Bundesrat auf, Vorschläge für eine modernisierte und effizientere interkantonale Spitalplanung zu entwickeln. Dabei sollen unter anderem eine verbindliche Planung zwischen den Kantonen gemäss Artikel 39, die Organisation nach Gesundheitsregionen sowie eine koordinierte nationale Planung nach dem Vorbild der hochspezialisierten Medizin berücksichtigt werden. Die Motion 23.3814 will, dass der Bundesrat aktiv und strategisch auf die Kantone zugeht, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die Qualität zu steigern und die Effizienz durch dezentrale Konzentration zu erhöhen. Der Bundesrat soll dem Parlament alle zwei Jahre über die Fortschritte dieses Programms berichten.
23.4088 Mo. Hegglin Peter. Lockerung des Vertragszwangs im KVG
Die Diskussion um die Lockerung oder Aufhebung des Vertragszwangs im Gesundheitswesen wird seit rund 15 Jahren immer wieder von der Politik aufgegriffen. Die Motion zielt darauf ab, durch Einsparungen bei ärztlichen Leistungen Kosten zu senken. Die FMCH betont, dass die freie Arztwahl in der Schweiz unbedingt erhalten bleiben muss, da eine Lockerung des Vertragszwangs in Verbindung mit dem bestehenden Zulassungsstopp die hohe Qualität der medizinischen Versorgung schnell gefährden könnte. Eine solche Massnahme würde die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten einschränken und dazu führen, dass Versicherer verstärkt nach wirtschaftlichen statt qualitativen Kriterien entscheiden. Aus medizinischer Sicht ist dies nicht vertretbar. Wenn das Parlament weiterhin eine Lockerung des Zulassungsstopps ablehnt und gleichzeitig den Vertragszwang aufhebt, wird die Qualität der Gesundheitsversorgung leiden. Gleichzeitig würden Ärztinnen und Ärzte stark eingeschränkt.
23.3601 Mo. Fraktion RL. Schluss mit teuren Doppelspurigkeiten bei Gesundheitsdaten. Mehrfach-nutzung jetzt anpacken!
Die Motion fordert einen Gesetzesentwurf, der alle relevanten Gesetze und Verordnungen so anpasst, dass die Mehrfachnutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht wird und dass bei Datenübermittlungen das Once-Only-Prinzip gilt. Derzeit sind Spitäler, Arztpraxen, Heime und Labore gezwungen, oft dieselben Daten über verschiedene Plattformen an unterschiedliche Akteure weiterzugeben. Diese uneinheitlichen Prozesse sind ressourcenintensive und kostspielig. Künftig sollen identische Daten nur einmal erfasst und weitergeleitet werden müssen. Die FMCH unterstützt das Anliegen.
23.3854 Mo. (Hurni) Crottaz. Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Vorbeugen ist besser als Heilen!
Die FMCH begrüsst den Vorstoss zur Bekämpfung des Ärztemangels und unterstützt die Forderung nach einer deutlichen Aufstockung der Studien- und Ausbildungsplätze in der Humanmedizin. Allerdings ist es wichtig, nicht nur den Bedarf an Hausärztinnen und Hausärzten zu decken, sondern auch die verschiedenen Fachrichtungen der spezialisierten Medizin zu berücksichtigen. Der Ärztemangel betrifft viele Disziplinen, die für eine umfassende und hochwertige Gesundheitsversorgung in der Schweiz unerlässlich sind. Daher ist es entscheidend, den medizinischen Nachwuchs in allen Bereichen umfassend zu fördern, um den gegenwärtigen und künftigen Bedarf zu decken.
23.3293 Mo. Roduit. Numerus clausus. Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden auf-grund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Zulassung von Medizinstudierenden vorwiegend auf Kompetenz- und Qualitätskriterien basiert. Dafür soll er insbesondere im Bereich der Grundversorgung und im ambulanten Sektor ein erweitertes Angebot an Studienplätzen und klinischen Praktika schaffen. Die erforderlichen Mittel sollen gemeinsam mit den Kantonen bereitgestellt werden. Die FMCH unterstützt den Vorstoss zur Fokussierung auf Kompetenz- und Qualitätskriterien bei der Zulassung von Medizinstudierenden. Die Abschaffung des Numerus Clausus löst das Problem von zu wenig Studienplätzen nicht, die FMCH begrüsst aber dennoch eine Zulassung zum Medizinstudiengang auf Qualitäts- und Kompetenzkriterien.
23.4325 Mo. Qualitätssicherung ohne kantonalen Grenzschutz
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in ihrem Fachgebiet an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, um über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können. Eine bis Ende 2027 befristete Ausnahmeregelung lockert diese Anforderung für spezifische Fachbereiche (Allgemein Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie und Psychologie), in denen eine Unterversorgung besteht, um Engpässe in der ambulanten Grundversorgung zu vermeiden. Diese Gesetzesänderung erleichtert zudem den Kantonswechsel für betroffene Ärztinnen und Ärzte.
Die Annahme der Motion hätte diese Ausnahmeregelung unabhängig vom Nachweis einer Unterversorgung dauerhaft gemacht. Ausserdem hätte sie eine zehnjährige Tätigkeit in der Schweiz als ausreichende Qualifikation anerkannt.
Die FMCH betont weiterhin: Der auf Bundesrecht basierende Zulassungsstopp bewährt sich nicht. Er erschwert die Ausbildung genügend spezialisierter Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz. Deshalb ist zwingend vorzusehen, dass der Begriff «Unterversorgung» klar definiert wird und Ausnahmen für alle Fachgebiete ermöglicht werden. Dafür muss den Kantonen die nötige Kompetenz eingeräumt werden. Das Parlament tagt seit Herbst 2023 in neuer Zusammensetzung. Es ist politisch gefordert, die Folgen des 2022 eingeführten Zulassungsstopps zu analysieren und entsprechend zu handeln, indem es sich insbesondere der sich auf die Spezialärzteschaft ausdehnenden Versorgungsengpässen annimmt und zur Sicherung der Versorgung die erforderlichen Ausnahmen erlässt.
24.300 Kt.Iv. VS. Ausnahmebewilligungen für ausländische Ärzte bei nachgewiesenem Bedarf
Ein Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums von Mai 2022 zeigt, dass im Kanton Wallis die Abdeckung in 25 von 33 medizinischen Fachgebieten unter dem Schweizer Durchschnitt liegt. Die Problematik verschärft sich auch in anderen Kantonen. Es ist dringend notwendig, qualifizierte ausländische Ärztinnen und Ärzte rekrutieren zu können. Im März 2023 wurde eine nationale Ausnahmeregelung von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für praktische Ärztinnen, Allgemeininternisten und Kinder- und Jugendpsychologen/psychiaterinnen angenommen.
Der Kanton Wallis interveniert diesbezüglich beim Bund. Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sollten nachweisen, dass sie mindestens drei Jahre in anerkannten ausländischen Institutionen ausgebildet wurden und regelmässige Weiterbildungen besucht haben, vergleichbar mit den Anforderungen für Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Eine Konsultation der kantonalen Ärztegesellschaft ist dabei vorgesehen.
Die FMCH lehnt den geltenden bundesweiten Zulassungsstopp ab, da er auch die Ausbildung spezialisierter Ärztinnen und Ärzte behindert. Die FMCH fordert Ausnahmen für alle Fachgebiete sowie entsprechende Kompetenzen für die Kantone. Das Parlament muss die Auswirkungen des 2022 eingeführten Zulassungsstopps überprüfen und Massnahmen ergreifen, um Versorgungsengpässe auch bei Spezialärztinnen und -ärzten zu verhindern.