Vertiefung "Aktuelles aus den Gesundheitskommissionen" Juli / August 2024
Die FMCH betont weiterhin: Ärztinnen und Ärzte sollen nicht obligatorisch in Netzwerke eingebunden werden. Wir begrüssen den Entscheid der SGK-N die Netzwerke zur koordinierten Versorgung wieder aus der Vorlage zu streichen. Der Gesundheitsmarkt sorgt längst für gut funktionierende Netzwerke; es braucht keinen neuen Leistungserbringer, mit dem mehr statt weniger Kosten entstehen würden. Es soll Leistungserbringern weiterhin frei stehen in welcher Form sie sich organisieren wollen.
Die SGK-N hat an ihrer letzten Sitzung vom 15./16. August zudem beschlossen, die Beratung über Kostenfolgemodelle im Gesundheitswesen auf den Herbst zu verschieben, um mehr Zeit für eine konsensfähige Lösung zu haben. Kostenfolgenmodelle sehen ab einem bestimmten Umsatz Rückerstattungen in Form von Mengenrabatten vor. Das würde bei umsatzstarken Medikamenten geschätzt zu mehreren hundert Millionen Franken Einsparungen führen. Zudem hat die Kommission ihre Position zur differenzierten WZW-Prüfung von Leistungen präzisiert und unterstützt die Anwendung von Preismodellen auch bei Mitteln und Gegenständen.
Die Motion fordert den Bundesrat auf, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der alle relevanten Gesetze und Verordnungen so anpasst, dass die Mehrfachnutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht wird und das Once-Only-Prinzip bei Datenübermittlungen umgesetzt werden kann. Derzeit sind Spitäler, Arztpraxen, Heime und Labore gezwungen, oft dieselben Daten über verschiedene Plattformen an unterschiedliche Akteure weiterzugeben. Diese uneinheitlichen Prozesse beanspruchen unnötig Ressourcen und verursachen vermeidbare Kosten. Künftig soll es so organisiert werden, dass identische Daten nur einmal erfasst und weitergeleitet werden müssen. Die Motion wird in der Herbstsession im Ständerat behandelt.
Die FMCH unterstützt das Anliegen der Motion. Eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips schont Ressourcen und spart Kosten ein.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in ihrem Fachgebiet an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, um über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können. Eine bis Ende 2027 befristete Ausnahmeregelung lockert diese Anforderung für spezifische Fachbereiche (Allgemein Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie und Psychologie), in denen eine Unterversorgung besteht, um Engpässe in der ambulanten Grundversorgung zu vermeiden. Diese Gesetzesänderung erleichtert zudem den Kantonswechsel für betroffene Ärztinnen und Ärzte.
Die Annahme der Motion würde diese Ausnahmeregelung unabhängig vom Nachweis einer Unterversorgung dauerhaft machen. Ausserdem würde sie eine zehnjährige Tätigkeit in der Schweiz als ausreichende Qualifikation anerkennen, was die Umsetzung von Zulassungsbeschränkungen nach Artikel 55a KVG erschweren könnte. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da er weitere Anpassungen des Artikels 37 KVG für unnötig hält, insbesondere weil der Kantonswechsel bereits erleichtert wurde. Die Motion wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
Die FMCH betont weiterhin: Der auf Bundesrecht basierende Zulassungsstopp bewährt sich nicht. Er erschwert die Ausbildung genügend spezialisierter Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz. Deshalb ist zwingend vorzusehen, dass Ausnahmen für alle Fachgebiete ermöglicht werden. Dafür muss den Kantonen die nötige Kompetenz eingeräumt werden. Das Parlament tagt seit Herbst 2023 in neuer Zusammensetzung. Es ist politisch gefordert, die Folgen des 2022 eingeführten Zulassungsstopps zu analysieren und entsprechend zu handeln, indem es sich insbesondere der sich auf die Spezialärzteschaft ausdehnenden Versorgungsengpässen annimmt und zur Sicherung der Versorgung die erforderlichen Ausnahmen erlässt.
Ein Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums von Mai 2022 zeigt, dass im Kanton Wallis die Abdeckung in 25 von 33 medizinischen Fachgebieten unter dem Schweizer Durchschnitt liegt. Die Problematik verschärft sich – auch in anderen Kantonen. Es ist dringend notwendig, qualifizierte ausländische Ärztinnen und Ärzte rekrutieren zu können. Im März 2023 wurde eine nationale Ausnahmeregelung von der dreijährigen Tätigkeitspflicht für praktische Ärztinnen, Allgemeininternisten und Kinder- und Jugendpsychologen/psychiater angenommen.
Der Kanton Wallis interveniert diesbezüglich beim Bund. Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sollten nachweisen, dass sie mindestens drei Jahre in anerkannten ausländischen Institutionen ausgebildet wurden und regelmässige Weiterbildungen besucht haben, vergleichbar mit den Anforderungen für Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Eine Konsultation der kantonalen Ärztegesellschaft ist dabei vorgesehen. Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
Die FMCH lehnt den geltenden bundesweiten Zulassungsstopp ab, da er die Ausbildung spezialisierter Ärztinnen und Ärzte behindert. Die FMCH fordert Ausnahmen für alle Fachgebiete sowie entsprechende Kompetenzen für die Kantone. Das Parlament muss die Auswirkungen des 2022 eingeführten Zulassungsstopps überprüfen und Massnahmen ergreifen, um Versorgungsengpässe auch bei Spezialärztinnen und -ärzten zu verhindern.