Vernehmlassungsantwort zur Revision des EPDG

Die FMCH begrüsst grundsätzlich die Einführung und Weiterentwicklung des EPD und hat sich daher im Rahmen der Vernehmlassung über die umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier geäussert.

Die FMCH betont dabei insbesondere, dass die reine Eröffnung eines EPD alleine nicht genügt. Nur vollständig geführte EPDs bieten einen tatsächlichen Nutzen. Dabei ist zu beachten, dass die administrative Belastung für die Ärzteschaft nicht weiter zunehmen darf. Dies bedingt, dass entsprechende Schnittschnellen zur Datenübertragung geschaffen werden müssen. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass bei der praktischen Umsetzung und Weiterentwicklung des EPDG die Leistungserbringer einbezogen werden müssen, um in der Praxis umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.

Die FMCH unterstützt zudem die Forderung, in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern sei ein sogenanntes “Minimal Data Set” zu erarbeiten, welches die wichtigsten medizinischen Infor-mationen enthält und damit einen Überblick über den Behandlungsverlauf gewährt. Diese wäre insbesondere im Hinblick auf die Patientensicherheit von grundlegender Bedeutung.

Vernehmlassungsantwort FMCH

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