TARDOC: Leistungserbringer und Versicherer müssen Reihen schliessen – ambulante Pauschalen sind zu fördern
FMCH, der Verband der invasiv und akutmedizinisch tätigen Spezialärztinnen und -ärzte, nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den TARDOC in seiner aktuellen Form nicht genehmigt. Die erforderliche Überarbeitung müssen Leistungserbringer und Ärzteschaft gemeinsam angehen. Gleichzeitig sind Pauschalen dort, wo sinnvoll, zu fördern und zu bewilligen.
Für die FMCH steht fest: Im Bereich der invasiven und chirurgischen Medizin braucht es rasch beides: den TARDOC und die seitens FMCH mit dem Versicherungsverband santésuisse vereinbarten ambulanten Pauschalen. Diese ergänzen die Einzelleistungstarife. Die Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifs TARMED und damit neue Einzelleistungstarife sind notwendig und überfällig. Gleichzeitig muss das Potenzial ambulanter Pauschalen dort genutzt werden, wo einfach abzugrenzende, standardisierte Behandlungen abgedeckt werden können.