Rückblicke auf die Sommer-Session 2024

Rückblick Sommer-Session 2024

Der Ständerat hat in der Sommersession weiter über das Kostendämpfungspaket II beraten. Er hielt an der Forderung fest, dass Netzwerke zur koordinierten Versorgung obligatorisch werden sollen. Diese Forderung wurde jedoch von der SGK-N an ihrer Sitzung vom 20./21. Juni wieder verworfen. Die SGK-N beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen, die Massnahme, Netzwerke zur koordinierten Versorgung obligatorisch per Gesetz einzuführen, aus der Vorlage zu streichen. National- und Ständerat müssen sich nun einigen.

Die Kommission hat weiter entschieden sich dem Beschluss des Ständerats anzuschliessen, nach welchem Krankenkassen die Daten der Versicherten nutzen sollen, um diese gezielt auf kostengünstigere Leistungen, geeignete Versicherungsformen oder präventive Massnahmen hinzuweisen. Die SGK-N beantragt dem Nationalrat weiter, die Bestimmungen zu vertraulichen Preismodellen zu streichen. Für die nächste Sitzung im August hat die Kommission die Verwaltung damit beauftragt, Abklärungen zu den vom Ständerat beschlossenen Mengenrabatten bei umsatzstarken Arzneimitteln vorzunehmen.

Die FMCH hält fest: Ärztinnen und Ärzte sollen nicht obligatorisch in Netzwerke eingebunden werden. Wir begrüssen den Entscheid der SGK-N die Netzwerke zur koordinierten Versorgung wieder aus der Vorlage zu streichen. Der Gesundheitsmarkt sorgt längst für gut funktionierende Netzwerke; es braucht keinen neuen Leistungserbringer, mit dem neue statt weniger Kosten entstehen würden. Es soll Leistungserbringern weiterhin frei stehen in welcher Form sie sich organisieren wollen.

Der Ständerat hat beschlossen, die Motion zunächst zur Vorberatung an die zuständige Kommission (SGK-S) zu überweisen. Das zeigt, dass mitunter Zweifel daran bestehen, ob im Gesundheitswesen die Teuerung ausgeglichen werden soll oder nicht. 

Die Motion fordert, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dahingehend zu ändern, dass die stationären Tarife an die Preisentwicklung angepasst werden. Dabei sollen die Nachteile des aktuellen Benchmarkings im KVG überwunden werden. Die Motion spricht ein grundlegendes Problem an: Die ohnehin bereits unterfinanzierten Tarife sind seit 2022 verstärkt von der Inflation betroffen. Steigende Personalkosten, höhere Einkaufspreise und Kapitalkosten setzen alle Leistungserbringer unter wirtschaftlichen Druck, was zu überfüllten Notaufnahmen, Medikamentenknappheit und Fachkräftemangel führt. Die FMCH unterstützt diese Motion und hat den Ständerat in ihrem Sessionsbrief an das Parlament aufgefordert, diese anzunehmen. Die Indexierung der stationären Tarife an die Preisentwicklung würde eine automatische Anpassung an die Inflation ermöglichen, ohne dass regelmässige Neugenehmigungen notwendig wären. Dieser Automatismus könnte dazu bei-tragen, die Leistungserbringer angemessen zu vergüten und die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhalten.

Der Bund fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit dem Programm DigiSanté, für das der Ständerat in der Sommersession knapp 400 Millionen Franken genehmigt hat. Insgesamt sind Kosten von 624 Millionen Franken veranschlagt. Die kleine Kammer stimmte dem Programm mit grosser Mehrheit zu. Das Paket soll die Qualität, Effizienz und Transparenz des Gesundheitssystems verbessern und die Patientensicherheit erhöhen. Die Verteilung der Gelder obliegt der Verwaltung, das Parlament soll jedoch die Umsetzung eng begleiten und sicherstellen, dass die angestrebten Verbesserungen im Gesundheitswesen tatsächlich erreicht werden. Zusätzliche Auflagen könnten erforderlich sein, um diese Ziele zu gewährleisten.

Die FMCH ist überzeugt, dass eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens die Patientenversorgung optimieren und die Arbeitsabläufe der Leistungserbringer verbessern kann. Wie die Leistungserbringer mit einbezogen werden, ist allerdings unklar. Die Sorge ist berechtigt, dass hier erneut viel Geld in der Verwaltung versickert. Wir betonen: DigiSanté kann nur dann Erfolg bringen, wenn die Umsetzung dieses Programms auch Mittel für die Leistungserbringer sichert, damit in enger Kooperation gearbeitet werden kann.

Der Ständerat hat es abgelehnt, alternative Versicherungsmodelle (AVM) indirekt zu fördern: 

Die Motion fordert den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) so zu ändern, dass zur Berechnung der Prämienrabatte nicht mehr die ordentliche Versicherung herangezogen wird. Es ist wichtig zu betonen, dass alternative Versicherungsmodelle (AVM) einen erheblichen Beitrag zur Kosteneffizienz im Gesundheitswesen leisten und das Vertrauen der Versicherten geniessen. Die zunehmende Beliebtheit dieser Modelle zeigt, dass Versicherte die Wahl und Kontrolle über ihre Gesundheitsversorgung schätzen und aktiv kostengünstigere Versorgungswege bevorzugen.

Die FMCH unterstützte grundsätzlich die Neubewertung der Prämienrabatte für AVM, unabhängig von der ordentlichen Versicherung, um die Attraktivität dieser Modelle weiter zu erhöhen.