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Ausblick Sommersession 2024

In der Sommersession wird unter anderem über folgende, für die FMCH relevanten gesundheitspolitischen Vorlagen und Vorstösse entschieden:

23.3053 Mo. Fridez. Reaktion auf den Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten in einigen Randregionen der Schweiz

Die Motion fordert den Bundesrat dazu auf, eine Änderung des KVG vorzubereiten, um Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte für ausländische Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen – wenn eine nachgewiesene Unterversorgung vorliegt. Diese Ausnahmen sollen für dringend benötigte Fachärztinnen und Fachärzte gelten, insbesondere in Randregionen.
Die FMCH unterstützt das Anliegen der Motion, da der aktuelle Fachkräftemangel im Gesundheitswesen letztendlich die Gesundheitsversorgung beeinträchtigen wird. Allerdings führt der derzeitige Interpretationsspielraum bei der Definition von Unterversorgung zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die FMCH fordert daher eine klare und einheitliche Definition von Unterversorgung, die auf objektiven Kriterien basiert und die den Kantonen als brauchbare Grundlage für ihre Entscheide dient. Diese Definition ist entscheidend, um die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen objektiv feststellen zu können. Wenn in einer bestimmten Region eine effektive Unterversorgung nachgewiesen ist, soll der Zulassungsstopp für alle Fachärztinnen und Fachärzte unabhängig von der geografischen Lage aufgehoben werden.
Die FMCH betont die Dringlichkeit dieses Anliegens und steht bereit, mit den politischen Entscheidungsträgern zusammenzuarbeiten, um konkrete und effektive Lösungen zur Behebung des Fachärztemangels zu entwickeln und umzusetzen.

24.3081 Mo. Müller Damian. Kollaps verhindern: Die Teuerung ist in allen Tarif- und Entschädigungssystemen des Gesundheitswesens angemessen zu berücksichtigen!

Der Bundesrat wird aufgefordert, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so zu ändern, dass die stationären Tarife an die Preisentwicklung gekoppelt werden, wobei die Nachteile des derzeitigen Benchmarkings im KVG überwunden werden sollen.
Die Motion adressiert ein grundlegendes Problem: Die bereits chronisch unterfinanzierten Tarife sind seit 2022 zunehmend von der Teuerung betroffen. Steigende Personalkosten, höhere Einkaufspreise und Kapitalkosten setzen alle Leistungserbringer wirtschaftlich unter Druck und führen zu überfüllten Notfallstationen, Medikamentenengpässen und einem Fachkräftemangel.
Die FMCH unterstützt das Anliegen der Motion und fordert den Ständerat (u. a. im persönlich adressierten Sessionsbrief) auf, diese anzunehmen. Die Indexierung der stationären Tarife an die Preisentwicklung ermöglicht eine automatische Anpassung an die Inflation, ohne regelmässige Neubewilligungen erforderlich zu machen. Dieser Automatismus kann dazu beitragen, Leistungserbringer angemessen zu vergüten und die Qualität der medizinischen Versorgung aufrechtzuerhalten.

23.076 BRG. Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté). Verpflichtungskredit

Das Programm DigiSanté umfasst einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken über einen Zeitraum von 10 Jahren, wodurch insgesamt 624 Millionen Franken bereitgestellt werden sollen.
Das Ziel des Programms ist es, die Qualität, Effizienz und Transparenz des Gesundheitssystems zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen – allerdings obliegt es der Verwaltung, die Verteilung der Gelder vorzunehmen. Das Parlament soll die Wirkung dieses Programms deshalb eng begleiten und sicherstellen, dass angestrebte Verbesserungen im Gesundheitswesen tatsächlich erreicht werden. Zusätzliche Auflagen könnten notwendig sein, um diese Ziele zu gewährleisten.
Die FMCH ist überzeugt, dass eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens die Patientenversorgung optimieren und die Arbeitsabläufe der Leistungserbringer unterstützen kann. Wir sind bereit, aktiv an der Umsetzung und Evaluation dieses Programms mitzuwirken, um sicherzustellen, dass die Investitionen nachhaltig positive Auswirkungen auf das Schweizer Gesundheitssystem haben.

23.3502 Mo. SGK-N. Stärkung der koordinierten Versorgung durch Kostenwahrheit der Versicherungsmodelle im KVG

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) dahingehend anzupassen, dass zur Berechnung der Prämienrabatte nicht mehr die ordentliche Versicherung herangezogen wird. Es ist wichtig anzuerkennen, dass alternative Versicherungsmodelle (AVM) einen bedeutenden Beitrag zur Kosteneffizienz im Gesundheitswesen leisten und das Vertrauen der Versicherten geniessen. Die steigende Beliebtheit dieser Modelle zeigt, dass Versicherte die Wahl und Kontrolle über ihre Gesundheitsversorgung schätzen und sich aktiv für kostengünstigere Versorgungswege entscheiden möchten.
Die FMCH unterstützt die Neubewertung der Prämienrabatte für AVM, unabhängig von der ordentlichen Versicherung, um die Attraktivität dieser Modelle weiter zu steigern. Dies könnte zu niedrigeren Prämien führen und mehr Versicherte dazu ermutigen, sich für AVM zu entscheiden, was letztendlich zu einer effizienteren Ressourcennutzung im Gesundheitswesen führt.

22.062 BRG. KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)

Der Bundesrat strebt an, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, um Prämien- und Steuerzahlende zu entlasten. Im Gegensatz zum Nationalrat fordert die Kommission des Ständerats erneut die Einführung koordinierter Versorgungsnetzwerke. Netzwerke müssen zunächst Verträge mit einer oder mehreren Krankenkassen abschliessen und Leistungen für deren Versicherte anbieten können. Kantone können Netzwerke generell zulassen, wenn Kosteneffizienz und notwendige Qualität gewährleistet sind. Zudem soll der Selbstbehalt für Versicherte bei Netzwerk-Leistungen reduziert werden können.
Die FMCH betont weiterhin, dass Ärztinnen und Ärzte auch in diesem Bereich nicht obligatorisch in Netzwerke eingebunden werden sollten. Die Vorschrift von koordinierten Versorgungsnetzwerken wird als nicht zielführend angesehen und würde das eigentliche Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen, verfehlen. Zudem existieren solche Netzwerke bereits in der Praxis. Für komplexe Krankheitsbilder werden heute schon mehrere Leistungserbringer zur qualitativ hochstehenden Versorgung herangezogen, und es steht den Leistungserbringern frei, sich in dieser Form zu organisieren.