Suche
Schliesse diese Suchbox

Medienmitteilung 25. Oktober 2024 FMCH: Entscheid OAAT

Bundesrat und OAAT in der Verantwortung: Ambulante Pauschalen verbessern und neu konzipieren

Die Organisation für ambulante Tarife (OAAT AG) hat entschieden, dem Bundesrat ein Gesamtpaket mit Übergangsbestimmungen vorzulegen. Die FMCH betont: Die Übergangsbestimmungen entsprechen nicht vollumfänglich  den Bedürfnissen der Fachgesellschaften. Die FMCH sieht diese Bestimmungen als klaren Auftrag an die Tarifpartner, dass die Ärzteschaft gemeinsam mit der OAAT rasch KVG-konforme, sachgerechte und praxistaugliche Pauschalen erarbeitet.

Die OAAT AG hat entschieden, einem Gesamtpaket mit einer Zusatzvereinbarung («flankierende Massnahmen») zuzustimmen, welche die Überarbeitung der ambulanten Pauschalen in ein sachgerechtes und KVG-konformes Konzept vorsieht. Damit anerkennen die in der OAAT AG vereinten Tarifpartner unter anderem an, dass die klar ersichtlichen Mängel und Fehler behoben werden müssen. Dies hatte die FMCH seit Beginn der Arbeiten an ambulanten Pauschalen wiederholt gefordert.

Rasche und konkrete Zusammenarbeit mit der Spezialärzteschaft erforderlich

Die FMCH fordert, dass die medizinischen Fachgesellschaften mit ihrer Expertise bei der Überprüfung und Verbesserung des Tarifsystems beigezogen werden und in einer konkreten Kooperation eine nachhaltige Lösung erarbeitet wird. Das Durchführen von Vernehmlassungen ohne Einarbeitung der konstruktiven Vorschläge kann nicht mehr akzeptiert werden. Das neue Konzept muss die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellen. Die Grundlagen für diese Arbeit wurden von zahlreichen betroffenen Fachgesellschaften erarbeitet. Sie liegen der OAAT AG zur Weiterverwendung und Verarbeitung bereits vor. Die FMCH bietet sich an ihr übergeordnetes Fachwissen bei der Entwicklung der erforderlichen praxistauglichen und sachgerechten Pauschalen einbringen. Zentral ist, dass dieser Prozess rasch gestartet und in konkrete, griffige Arbeit mündet. Ambulante Pauschalen müssen nachhaltig, fair, sinnvoll und wirtschaftlich sein. Nur so tragen sie zur nötigen Versorgungsqualität und -sicherheit für die Patientinnen und Patienten bei und nur so bleibt Innovation im Gesundheitswesen auch in den Reihen der Ärzteschaft möglich.

Der Bundesrat soll seine Verantwortung wahrnehmen

Neben den Tarifpartnern haben auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier erkannt, wie fehlkonzipiert die vorliegenden Pauschalen sind. Sie fordern vom Bundesrat eine rasche und konsequente Überarbeitung und warnen vor einer übereilten Einführung. Der Bundesrat steht in der Verantwortung, die Überarbeitung der nicht sachgerechten ambulanten Pauschalen sicherzustellen und eine klare Rollenverteilung vorzunehmen. Die medizinische Fachexpertise muss in die ambulanten Pauschalen einfliessen, damit die Versorgungssicherheit und -qualität des Schweizer Gesundheitswesens gewahrt werden können.

Ohne Überarbeitung der vorliegenden Pauschalen müssten Ärztinnen und Ärzte ab Januar 2026 mit Pauschalen arbeiten, welche nicht kostendeckend sind und die in einer Vielzahl der Fälle ein wirtschaftliches Betreiben der Praxis verunmöglichen würden. Dies könnte in vielen Regionen in eine Unterversorgung münden. Die FMCH zeigt sich bereit als koordinative Stelle die Tarifpartner bei der Ausarbeitung der ambulanten Pauschalen zu unterstützen und Wissen aus ihren Fachgesellschaften einzubringen. Ein gemeinsamer Weg muss jetzt eingeschlagen und verfolgt werden.

Teile Diesen Artikel