Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK)
Am 9. September fand ein Treffen mit Vertretern der Arbeitsgruppe Politik der FMCH mit der GDK-Spitze in Bern statt. Seitens GDK waren der Präsident (Regierungsrat Lukas Engelberger), die Generalsekretärin (Frau Kathrin Huber) sowie der Stv. Generalsekretär (Herr Benjamin Adler) anwesend, seitens FMCH Stephan Heinz, Thomas Eggimann. Michael Ganter, Präsident Michele Genoni, Lukas Künzler (Geschäftsführer) sowie Bettina Mutter.
Im Gespräch mit einer Delegation der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) im April 2024 herrschte Einigkeit, dass sich der auf Bundesrecht basierende Zulassungsstopp nicht bewährt und dass die Umsetzung und die Umsetzungsversuche in den Kantonen problematisch sind. Dabei wurde der Austausch mit den Kantonen als Vorbereitung für ein nächtes Treffen am 25. September 2024 angeregt.
Für uns steht fest: Der Zulassungsstopp erschwert auch die Ausbildung genügend spezialisierter Ärztinnen und Ärzte in unserem Land und wirkt sich schon heute negativ auf die Versorgung aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die letztendlich den Kantonen obliegende Definition von «Unterversorgung» keine zufriedenstellende Basis darstellt und gerade für betroffene Leistungserbringer kaum nachvollziehbar ist. Daraus folgt für uns: Die Kriterien (Faktoren), wann tatsächlich eine Unterversorgung gilt, sind verbindlich zu definieren. Die FMCH betont, dass bei nachgewiesener – klar definierter und nachvollziehbarer – Unterversorgung keine Beschränkung auf bestimmte Fachgebiete geltend gemacht werden darf. Im Austausch mit der Politik wird ferner der Mangel an verbindlicher Bedarfsplanung deutlich. Wo tatsächliche Unterversorgung besteht, ist diese unter anderem darauf zurückzuführen, dass bereits heute zu wenige Ärzte/Ärztinnen ausgebildet werden und der Nachwuchs zusehends ausbleibt. Dieser Mangel wird zunehmend durch Ärzte/Ärztinnen aus dem Ausland kompensiert. Qualitätsbemühungen müssen also sicherstellen, dass die für eine Tätigkeit in der Schweiz erforderlichen Ausbildungen und Weiterbildungen unseren Schweizer Qualitätsanforderungen entsprechen und diese nicht unterlaufen. Dieses Systemschwächen werden durch den Umstand verschärft, dass die heutige Finanzierung der Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen völlig unzureichend ist. Auch die Gesundheitspolitik hat erkannt, dass die Finanzierung der Weiterbildung neu und so zu regeln ist, dass wir den nötigen Nachwuchs in Zukunft auch tatsächlich ausbilden können.
Seitens GDK wurde festgehalten, dass man den Dialog mit den Leistungserbringern pflegen wolle und Kenntnis von der Sorge eines Staus bei der Ausbildung habe. Die Kantone müssten ein Steuerungsmittel haben, indessen seien Fragen nach Ausnahmen und der zielführenden Herleitung der (Unter-)Versorgungsgrade.