Tarife

Tarife

Die FMCH setzt sich für kostendämpfende Massnahmen der medizinischen Behandlungen ohne Gefährdung der Qualität ein. Sie unterstützt Massnahmen zur Angleichung von ambulanten und stationären Tarifen, die Förderung ambulanter Infrastrukturen und die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen um Fehlanreize zu verhindern.

Sie arbeitet in den Gremien der wichtigen Tarifsysteme mit und vertritt die Interessen der Ärzteschaft der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften.

Die FMCH und Vertreter der Fachgesellschaften kommen regelmässig in der FMCH-Tarifkommission zusammen, um die Bemühungen innerhalb der verschiedenen Tarifsysteme zu bündeln und weitere Arbeitsschritte zu besprechen.

Kurzübersicht Tarife

In der Schweiz wird, je nach Fall, mit verschiedenen Tarifsystemen abgerechnet. Unterschieden werden dabei ambulante und stationäre Behandlungen sowie Einzelleistungen und Pauschaltarife.
Reguläre Untersuchungen sowie einfachere Operationen, bei denen die Patientin oder der Patient noch am selben Tag wieder entlassen wird, werden als ambulant bezeichnet.
Spitalaufenthalte die länger als einen Tag dauern, gelten als stationär.
Bei regulären Arztbesuchen und Untersuchungen (ambulant) werden die Einzelleistungen verrechnet. Pauschalen (auch Fallpauschalen) bezeichnen einen auf der Diagnose basierenden Pauschaltarif, der die gesamte Behandlung (Abklärungen, diagnostische Eingriffe, Operation etc.) beinhaltet (Bsp. die Entbindung oder die Implantation eines Kniegelenks).

SwissDRG

Das SwissDRG-System (Swiss Diagnosis Related Groups) ist ein Tarifsystem, das stationäre Spitalleistungen nach Fallpauschalen regelt. Es wurde 2012 im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung eingeführt. Man erhofft sich mehr Transparenz bei den Behandlungen und eine leistungsgerechtere Vergütung der Spitäler und Kliniken.
Das Tarifsystem besteht aus zwei Teilen; der nationalen Tarifstruktur und den kantonalen Tarifverträgen.
Die nationale Tarifstruktur enthält die einheitlichen, an Diagnosen geknüpften Fallgruppen und deren Pauschaltarife. Sämtliche Anpassungen bedürfen der Genehmigung des Bundesrats.
Die kantonalen Tarifverträge geben die Höhe des Basisfallpreises vor und werden von Tarifpartnern, Spitälern und Versicherern ausgehandelt und definiert. Die kantonalen Tarifverträge müssen vom jeweiligen Kanton genehmigt werden.
Spitalaufenthalte werden anhand der Diagnose einer Fallgruppe des nationalen Tarifsystems zugeordnet und mit dem Basisfallpreis der kantonalen Tarife multipliziert. Die Tarife werden so gestaltet, dass sie durch eine kostendeckende Abgeltung die bisherige Qualität sicherstellen und durch Vergleichsmöglichkeiten auch verbessern sollen.

Zuständig für die Erarbeitung und Anpassung des stationären Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Sie wurde gemeinsam von Leistungserbringern, Versicherern und Kantonen 2008 gegründet.

Die FMCH ist seit den Anfängen der Einführung von SwissDRG dabei und unterstützt ihre Mitglieder bei Antragsverfahren zur Weiterentwicklung der CHOP-Klassifikationen (Codes für sämtliche Operationen). Ebenfalls hat die FMCH im 2008 den G-DRG Praxiskommentar als Sonderausgabe nachgedruckt, der als Standardwerk für die Tarifstruktur dient. Daraus entstand das SwissDRG-Kompendium, das nach der Einführung des Tarifsystems 2013 im Hogrefe-Verlag veröffentlicht wurde.
Die FMCH ist im FMH-Ausschuss SwissDRG sowie in der Fachkommission SwissDRG der FMH vertreten, um die jeweils neuen Versionen der Tarifstruktur zu besprechen und darauf Einfluss zu nehmen.

TARMED

Der TARMED (tarif médical – Ärztetarif) ist der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen. Er gilt für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern und dient der Vereinheitlichung der Tarife in der Schweiz. Der Tarif wurde von der FMH zusammen mit Unfall- und Krankenversicherern und Spitälern entwickelt und vom Bundesrat im 2002 genehmigt.
TARMED ist seit 2004 in Kraft und wird laufend weiterentwickelt und an neue Behandlungsmethoden angepasst. Anpassungen an den TARMED-Tarifen müssen durch den Bundesrat genehmigt werden.

Die FMCH beteiligt sich bei der Revision des Einzelleistungstarifs der FMH und setzt sich für eine erfolgreiche Verhandlung und Einführung einer gesamthaft und gesetzeskonform revidierten Tarif-Struktur ein. Sie unterstützt die Fachgesellschaften bei den bilateralen Verhandlungen mit den Krankenversicherern.

Unter Dienstleistungen finden Sie den Link zum Warenkorbrechner der FMCH, um jeweils nach der Einführung eines neuen Tarifs die unterschiedlichen TARMED-Versionen miteinander vergleichen zu können.

Ambulante Pauschaltarife

Im Gegensatz zum ambulanten Einzelleistungstarif TARMED bieten ambulante Pauschaltarife eine vereinfachte Rechnungsstellung und -kontrolle, sind kostendeckend, erhöhen die Transparenz und korrigieren Fehlanreize, die zu einer Überversorgung führen können. Durch die Verknüpfung der Pauschalen mit qualitätssichernden Massnahmen können so überflüssige Leistungen verhindert werden.

Die FMCH hat zusammen mit santésuisse und den chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften ambulante Fallpauschalen für verschiedene Fachbereiche erarbeitet.

Das erste Paket mit ambulanten Pauschaltarifen verschiedener Fachbereiche wurde am 30. März 2020 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.