Honorare

Honorare

Die Anzahl der Zusatzversicherten sinkt – nicht zuletzt auch mit der Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich und der erhöhten Prämienlast der Grundversicherung.

Verlangen Patienten Zusatzleistungen, die nicht mit der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt sind, müssen diese entsprechend vergütet werden. Die FMCH hat gemeinsam mit der FMH die Möglichkeit von Zusatzhonoraren im ambulanten Sektor geprüft.

Die Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsbehörde für die Zusatzversicherung anerkennt Zusatzhonorare, sofern eine Mehrleistung ausgewiesen ist, die über den OKP-Bereich hinausgeht. Dies gilt für ambulante wie stationäre Behandlungen.
Da im Zusatzversicherungs-Bereich Wettbewerb gilt, liessen die FMH und die FMCH zusammen mit der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung SBV die Möglichkeiten von Empfehlungen für Zusatzleistungen durch die Wettbewerbskommission WEKO prüfen. Gemäss WEKO dürfen Ärzteorganisationen wie die FMCH keine Preisvorgaben machen oder Tarife empfehlen. Dies wäre wettbewerbswidrig. Gestattet sind sogenannte Kalkulationshilfen mit Korridoren für das Entgelt.

Das Verrechnen von ambulanten Zusatzhonoraren muss transparent und geregelt ablaufen. Die FMCH und ihre Fachgesellschaften wollen keine Honorarexzesse unter einzelnen Fachärztinnen und Fachärzten fördern und prüfen entsprechende Hinweise wegen überhöhter Rechnungen.

Untenstehend finden Sie das Dokument mit Richtlinien und Informationen, das aus den Abklärungen hervor gegangen ist.

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